Das BAFA bezuschusst die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15-20% der förderfähigen Investitionskosten, bis maximal 60.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit pro Jahr.
Der Austausch von Heizungsanlagen wird mit bis zu 35% bezuschusst. Die Deckelung ist identisch.
Die KfW Bank bezuschusst die Kombination einzelner Maßnahmen zu einm KfW Effizienhausstandard, der mindestens EH 85 erreicht.
Bei einer Sanierung auf ein geförderten Effizienshausstandard gelten für die einzelnen Bauteile die Anforderungen für das Refernzhaus nach GEG.
Die KfW Effizienhäuser werden in folgende Gruppen unterteilt und müssen folgende Anforderungen des GEG Referenzhauses unterschreiten:
KfW Effizienshäuser
KfW EH 115 : Qp 115 % ; H´T 130 %
KfW EH 100 : Qp 100 % ; H´T 115 %
KfW EH 85 : Qp 85 % ; H´T 100 %
KfW EH 70 : Qp 70 % ; H´T 85 %
KfW EH 55 : Qp 55 % ; H´T 70 %
Qp: Jahresprimärenergiebedarf
H´T: Transmissionswärmeverlust
Die KfW Bank bezuschusst die Sanierung von Bestandsgebäude zum Effizienshaus EH 85 oder besser, neben einem zinsgünstigen Kredit ab 0,2 % auch noch mit einem Tilgungszuschuss in folgender
Höhen.
KfW EH 115 : keine Förderung
KfW EH 100 : keine Förderung
KfW EH 85 : 5-10 % Tilgungszuschuss
KfW EH 70 : 10-15 % Tilgungszuschuss
KfW EH 55 : 15-20 %
Tilgungszuschuss
KfW EH 40 : 20-25 % Tilgungszuschuss
Die für die energetische Sanierung benötigte Baubegleitung wird ebenfalls von der KfW bezuschusst. Die Förderhöhe beträgt 50 % der Rechnungssumme bis maximal 4.000 €
Das Bafa bezuschusst Energieberatungen und Sanierungsfahrpläne für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit 80%.
Für Nähere Details nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Vor dem geplanten Umbau unbedingt einen Energieberater einschalten
Planen Sie einen Umbau, oder die ernergetische Verbesserung einzelner Bauteile? Ein kurzes Telefonat mit einem Energieplaner kann dabei bereits einen enormen Kostenvorteil bringen.
Sie können günstige Kredite und Zuschüsse von mindestens 10 % der Investitionskosten erhalten. Sprechen Sie vor ihrem geplanten energetischen Umbau unbedingt mit einem Energieplaner.
Förderfähige Maßnahmen:
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Einbau neuer Fenster
- Austausch der alten Heizungsanlage
- Erweiterung mit Solar / Fotovoltaik
Die Durchführung einer dieser Einzelmaßnahmen wird unter Einhaltung der Mindestanforderungen vom BAFA mit 15-20 % der Investitionskosten bezuschusst.