Anforderungsvoraussetzungen

Das GEG schreibt Mindestanforderungen für einzelne Bauteile vor. Diese Mindestanforderungen finden Sie in der folgenden Tabelle.

 

Auch die KfW hat eigene Mindestanforderungen, die von denen des GEG abweichen können. Diese Anforderungen sind jedoch Voraussetzungen für Kredite oder Zuschüsse der KfW und des BAFA.

 

Wie sich die Mindestanforderungen der KfW darstellen, können Sie ebenfalls der nachstehenden Tabelle entnehmen.

 

 

Bauteil Detail U-Wert Bafa      U-Wert GEG
Wand Außenwand 0,20 0,28
Wand Außenwand gg. Unbeheizt 0,25 0,35
Wand Außenwand gg. Erdreich 0,25 0,35
       
Dach Schrägdach 0,14 0,20
Dach Gauben 0,20 0,20
Dach Flachdach 0,14 0,20
       
Decke Geschossdecke gg. Unbeheizt 0,14 0,35
Decke Kellerdecke gg. Unbeheizt 0,25 0,35
Decke Boden gg. Erdreich 0,25 0,35
       
Fenster / Tür Fenster 0,95 1,30
Fenster / Tür  Balkontür 1,10 1,30
Fenster / Tür Dachfenster 1,00 1,10
Fenster / Tür Haustür 1,30 1,80
       

Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen sind die Mindestanforderungen des BAFA maßgebend. Durch die Kombination verschiedener Maßnahmen kann jedoch ein KfW-Effizienzhaus erreicht werden, wodurch Sie von der Pflicht der Mindestanforderungen befreit wären.

 

Nähere Details können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutern.

Dipl.-Ing.

Thomas Schlachter


Grazert 9/2
69412 Eberbach

Telefon: +49 6271 78718
Fax: +49 6271 78719
E-Mail: schlachter@energieberatung-eberbach.de

Druckversion | Sitemap
© Thomas Schlachter