Energiepass

Seit in Kraft terten der EnEV 2014 am 01.05.2014, ist jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, zur der Vorlage eines Energiepasses verpflichtet.

 

Es werden dabei 2 Arten unterschiden:

 

  • Verbrauchsausweis (bei Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten)
  • Bedarfsausweise (für alle Gebäude)

 

Verbrauchsausweise berücksichtigen lediglich die Vebrauchszahlen des untersuchten Gebäudes über einen Zeitraum von 3 Jahren. Da diese Art der Ausweise sehr stark vom Nutzerverhalten abhängt, ist dies nur für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten zugelassen.

Ein Einpersonenhaushalt verbraucht weniger Energie als eine 5 köpfige Familie, somit sind Rückschlüsse allein aufgrund der Verbrauchszahlen nicht aussagekräftig für den Standard des Hauses.

Befinden sich mehr als 5 Wohneinheiten im Gebäude, gleichen sich Viel- und Wenigverbraucher aus, sodass das Verfahren Anwendung finden kann und eine Möglichkeit bietet relativ schnell einen Ausweis zu erstellen.

 

Bedarfsausweise sind deutlich genauer, da hierbei jedes einzelne Gebäudeteil mit Hilfe von EDV unterstützen Programmen untersucht wird. Es wird das Heizsystem exakt erfasst, sowie die aufbauten der einzelnen Außenbauteile und Ihren Dämmstand. Als Ergebnis ergibt sich eine sehr genaue berechnete Angabe zum Energieverbrauch des Gebäudes.

 

Wir bieten Ihnen beide Varianten an. Für weitere Infos nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Kontakt

Dipl.-Ing.

Thomas Schlachter


Grazert 9/2
69412 Eberbach

Telefon: +49 6271 78718
Fax: +49 6271 78719
E-Mail: schlachter@energieberatung-eberbach.de

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