Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 ist jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.
Es werden dabei zwei Arten unterschieden:
Der Verbrauchsausweis berücksichtigt lediglich die Verbrauchszahlen des untersuchten Gebäudes über einen Zeitraum von drei Jahren. Da diese Art der Ausweise stark vom Nutzerverhalten abhängt, ist sie nur für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten zulässig. Ein Einpersonenhaushalt verbraucht weniger Energie als eine fünfköpfige Familie. Daher sind Rückschlüsse allein aufgrund der Verbrauchszahlen nicht aussagekräftig für den Standard des Hauses. Bei mehr als fünf Wohneinheiten im Gebäude gleichen sich Viel- und Wenigverbraucher aus, sodass das Verfahren angewendet werden kann und eine relativ schnelle Erstellung des Ausweises ermöglicht.
Bedarfsausweise sind deutlich genauer, da hierbei jedes einzelne Gebäudeteil mit Hilfe von EDV-unterstützten Programmen untersucht wird. Das Heizsystem sowie die Aufbauten der einzelnen Außenbauteile und deren Dämmstand werden exakt erfasst. Als Ergebnis ergibt sich eine sehr präzise berechnete Angabe zum Energieverbrauch des Gebäudes.
Wir bieten Ihnen beide Varianten an. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.