Anforderungsvoraussetzungen

Das GEG schreibt Mindestanforderungen für einzelne Bauteile vor. Diese Mindestanforderungen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Auch die KfW stellt Mindestanforderungen, die von denen des GEG abweichen aber Voraussetzungen für Kredite oder Zuschüsse der KfW und des BAFA sind.

Wie sich die Mindestanforderungen der KfW darstellen können Sie ebenfalls der nachstehenden Tabelle entnehmen

 

 

Bauteil Detail U-Wert Bafa      U-Wert GEG
Wand Außenwand 0,20 0,28
Wand Außenwand gg. Unbeheizt 0,25 0,35
Wand Außenwand gg. Erdreich 0,25 0,35
       
Dach Schrägdach 0,14 0,20
Dach Gauben 0,20 0,20
Dach Flachdach 0,14 0,20
       
Decke Geschossdecke gg. Unbeheizt 0,14 0,35
Decke Kellerdecke gg. Unbeheizt 0,25 0,35
Decke Boden gg. Erdreich 0,25 0,35
       
Fenster / Tür Fenster 0,95 1,30
Fenster / Tür  Balkontür 1,10 1,30
Fenster / Tür Dachfenster 1,00 1,10
Fenster / Tür Haustür 1,30 1,80
       

Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen sind die Mindestanforderungen des BAFA maßgebend. Jedoch kann durch die Kombination verschiedenen Maßnahmen ein KfW Effizienzhaus erreicht werden, wodruch sie von der Pflicht der Mindestanforderungen entbunden wären.

Nähere Details können wir Ihnen in einem persöhnlichen Gespräch erläutern.

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Dipl.-Ing.

Thomas Schlachter


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